Trinkwasseruntersuchungen – Überblick zu den gesetzlichen Vorgaben

Die Häufigkeit der Trinkwasseruntersuchung und deren Umfang ist in Abhängigkeit von der Anlagengröße sowie der Zuordnung zu einer der Risikogruppen (Gefährdungspotenzial für Infektionen) zu sehen. Grundlage für die Umsetzung der Trinkwasseruntersuchungen bildet die ÖNORM B5019 sowie die Trinkwasserverordnung TWV.

Pflichten für Trinkwasseranlagen-Betreiber

Der Betreiber einer Trinkwasseranlage ist dafür verantwortlich, dass die Anlage ordnungsgemäß betrieben wird. Zu seinen Pflichten gehören:

  • regelmäßig Untersuchungen des Trinkwassers

  • Ergebnisse der Untersuchungen an die zuständige Behörde übermitteln

  • Trinkwasser-Abnehmer über Trinkwasserqualität informieren

  • Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes ergreifen

Die Trinkwasserverordnung gibt eindeutige Vorschriften dazu, wie Nutzer und zuständige Behörden über die Trinkwasserqualität informiert werden müssen. Kebos hat für die Trinkwasseruntersuchungen einen klaren Ablaufprozess definiert, mit dem Sie sichergehen, dass alle Probenentnahmen, Untersuchungen und Kommunikationsabläufe den rechtlichen Vorgaben entsprechen.

Trinkwasseruntersuchung mit Kebos

Mit Kebos können Sie sich auf die Einhaltung sämtlicher Prüfpflichten sowie eine lückenlose Kommunikation mit den zuständigen Behörden verlassen. Wir sind zertifizierter Probennehmer gemäß ÖNORM EN ISO 19458 und besitzen die notwendige Akkreditierung, um rechtlich anerkannte Trinkwasseruntersuchungen durchzuführen.
Neben der Beprobung von Trinkwasseranlagen führen wir ebenfalls Risikoanalysen durch und ergreifen ggf. Maßnahmen zur Desinfektion.
Außerdem stehen wir Ihnen bei allen Fragen und Problemen rund um die Trinkwasserhygiene sowie die Einhaltung der Trinkwasserverordnung zur Seite.