Lüftungsreinigung für Gastronomie und Hotellerie

Luft ist ein unsichtbares Gut – und wirkt trotzdem unmittelbar auf das Wohlbefinden Ihrer Gäste. Ein Zimmer, in dem es beim Betreten muffig riecht, hinterlässt einen Eindruck, den auch ein gutes Frühstück nicht mehr korrigiert. Genau deshalb gehört Lüftungshygiene in Hotels und Restaurants zu den Faktoren, die über die Gästezufriedenheit mitentscheiden.

Wir übernehmen die Lüftungsreinigung in allen Bereichen Ihres Betriebs: Restaurant, Lobby, Gästezimmer und auf Wunsch auch im Spa- und Wellnessbereich.

Die Bereiche im Überblick

Restaurantbereich

Ein gutes kulinarisches Erlebnis braucht nicht nur exzellente Gerichte, sondern auch saubere Luft. Die Lüftungsreinigung sorgt dafür, dass Küchendämpfe zuverlässig abgeleitet werden und die Luftqualität für Gäste und Personal stimmt.

Gästezimmer

Wir reinigen die Zimmerlüftung, damit die Luft frei von Staub, Allergenen und Gerüchen ist. Gerade im Gästezimmer entscheidet sich, ob sich ein Gast wohlfühlt – oder ob er das Fenster öffnet, obwohl eine Lüftungsanlage vorhanden ist.

Spa- und Wellnessbereich

Feuchtwarme Umgebungen stellen besondere Anforderungen an die Lüftungshygiene. Für diesen Bereich gelten eigene Rahmenbedingungen – Details dazu auf unserer Seite zu Thermen und Hallenbädern.

Lobby

Die Lobby prägt den ersten Eindruck. Frische Luft in diesem Bereich trägt unmittelbar zum Empfangsgefühl bei.

Auch Hotels und Restaurants gelten als Arbeitsstätten

Was in der Gastronomie häufig untergeht: Für Ihre Beschäftigten ist Ihr Betrieb eine Arbeitsstätte. Damit gelten die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung auch für Ihre Lüftungsanlagen.

§ 13 Abs. 1 Z 3 AStV

§ 27 Abs. 8 AStV

ÖNORM H 6021 und ÖNORM EN 15780

VDI 6022

Küchenabluft: der Sonderfall im Gastronomiebetrieb

Die Küchenabluft ist der anspruchsvollste Teil jeder Gastronomielüftung. Fettablagerungen in Hauben, Kanälen und Ventilatoren sind nicht nur ein Hygienethema, sondern vor allem ein Brandrisiko – und sie erfordern andere Reinigungsverfahren und kürzere Intervalle als die übrigen Anlagenteile. Mehr zur Küchenabluftreinigung

Ihre Vorteile bei der Lüftungsreinigung mit KEBOS

Hygiene und Sauberkeit

Wir sorgen für einen hygienischen Zustand Ihrer Lüftungsanlagen – überprüfbar und dokumentiert.

Bessere Luftqualität

Die Reinigung verbessert die Luftqualität spürbar: ein angenehmer Aufenthalt für Ihre Gäste, ein gesundes Arbeitsumfeld für Ihr Team.

Energieeffizienz

Eine saubere Lüftungsanlage arbeitet effizienter und senkt damit die Energiekosten.

Nachweis für das Arbeitsinspektorat

Sie erhalten eine Dokumentation, die Sie als Aufzeichnung im Sinne des § 13 Abs. 5 AStV aufbewahren können.

Rundum-Service aus einer Hand

Wenn Sie sich nicht selbst um Überprüfung, Wartung und Reinigung kümmern möchten, übernehmen wir den gesamten Ablauf, von der Inspektion über die Reinigung bis zur Dokumentation. Sprechen Sie uns auf ein Angebot an, das zu Ihrem Betrieb und Ihren Belegungszeiten passt.

Wartung

Wiederkehrende Wartung der Anlagen in Restaurant, Lobby und Gästezimmern, abgestimmt auf Ihre Belegungszeiten.

Inspektion und Instandhaltung, damit Zu- und Abluft auch in der Hochsaison die geplante Leistung bringen.

Vorbeugende Maßnahmen gegen Staub, Fett und Geruchsablagerungen, bevor Gäste sie bemerken.

Reinigung

Reinigung der Luftleitungen und Schächte in allen Bereichen, vom Gästezimmer bis zur Küchenabluft.

Entfernung von Staub, Fett und Ablagerungen, die Gerüche binden und wieder abgeben.

Verfahren, die auf Kanalgeometrie und Verschmutzungsart abgestimmt sind.

Überprüfung

Bewertung des Anlagenzustands mit Blick auf die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung.

Dokumentation, die Sie als Nachweis gegenüber dem Arbeitsinspektorat aufbewahren können.

Häufig gestellte Fragen zur Lüftungsreinigung in Gastro und Hotel

Mindestens einmal jährlich, längstens in Abständen von 15 Monaten – so schreibt es § 13 Abs. 1 Z 3 der Arbeitsstättenverordnung für Klima- und Lüftungsanlagen in Arbeitsstätten vor. Ein Hotel- oder Gastronomiebetrieb ist für seine Beschäftigten eine Arbeitsstätte.

Nein. Wir stimmen die Arbeiten auf Ihre Belegungs- und Öffnungszeiten ab, sodass der laufende Betrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird.

Deutlich häufiger als die übrige Lüftungsanlage. Ausschlaggebend sind Betriebsdauer, Art der Zubereitung und das Fettaufkommen. Die Küchenabluft ist wegen der Brandlast durch Fettablagerungen ein eigenes Thema – wir beraten Sie zum passenden Intervall für Ihren Betrieb.

Häufig aus der Zuluft. Staub und Ablagerungen im Zuluftkasten und in den Luftleitungen können Gerüche binden und wieder abgeben. Eine Reinigung der betroffenen Anlagenteile beseitigt die Ursache, statt sie zu überdecken.

Wir inspizieren die Anlage, bewerten ihren Zustand hinsichtlich Hygiene und Funktion und halten das Ergebnis dokumentiert fest. Daraus ergibt sich, ob und wo Reinigungsbedarf besteht.

Ja. Feuchtwarme Bereiche wie Spa, Sauna und Hallenbad haben besondere Anforderungen – dazu gibt es eine eigene Seite zu Thermen und Hallenbädern.

Mindestens drei Jahre, und zwar in der Arbeitsstätte selbst. Das regelt § 13 Abs. 5 AStV.

Get in touch!

Haben Sie Fragen zur Lüftungsreinigung oder benötigen Informationen zu unseren Services? Dann melden Sie sich unverbindlich bei uns.

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