Lüftungsreinigung für Büro- und Shopflächen

Gerade in Büros und Verkaufsflächen, in denen sich Menschen den ganzen Tag aufhalten, ist Lufthygiene ein wichtiger Faktor. Moderne Bürogebäude und Shopflächen sind in der Regel mit kontrollierten Lüftungsanlagen zum Heizen, Kühlen und für die Frischluftzufuhr ausgestattet – und diese müssen regelmäßig überprüft und bei Bedarf gereinigt werden.

Wir überprüfen Lüftungsanlagen samt Lüftungskanälen für das Wohlbefinden aller Personen, die sich in den Räumlichkeiten aufhalten – ob dauerhaft am Arbeitsplatz oder nur für einen kurzen Einkauf.

Reinigung, ohne den Betrieb zu stören

Eine Lüftungsreinigung bedeutet nicht, dass Ihr Büro einen Tag stillsteht oder Ihr Geschäft schließen muss. Wir arbeiten nachts oder außerhalb der Arbeits- und Geschäftszeiten. Am nächsten Morgen ist die Anlage sauber, ohne dass ein Arbeitstag oder ein Verkaufstag verloren gegangen wäre.

Die gesetzliche Pflicht in Arbeitsstätten

Für Büroflächen gilt in Österreich eine Besonderheit: Sie sind Arbeitsstätten. Damit greifen die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (AStV) – und die betreffen Lüftungsanlagen ausdrücklich.

Der entscheidende Punkt für Betreiber: Die jährliche Überprüfung nach § 13 AStV ist die Pflicht – die Reinigung nach § 27 Abs. 8 AStV ist die Konsequenz daraus. Wird bei der Prüfung ein Reinigungsbedarf festgestellt, ist dieser zu beheben. Beides gehört zusammen.

§ 13 Abs. 1 Z 3 AStV

§ 27 Abs. 8 AStV

ÖNORM H 6021 und ÖNORM EN 15780

VDI 6022

Warum Nachlässigkeit teuer werden kann

Das Sick-Building-Syndrom, kurz SBS, beschreibt unspezifische Beschwerden, die nach längerem Aufenthalt in einem Gebäude auftreten und nach dem Verlassen des Gebäudes in der Regel wieder verschwinden. Als Hauptursachen gelten schlechte Luftqualität in Innenräumen und unzureichende Belüftung – verunreinigte Lüftungsanlagen können dazu beitragen.

Für Arbeitgeber und Betreiber hat das eine doppelte Konsequenz: Beschwerden der Nutzerinnen und Nutzer sind das eine, die Nachweispflicht gegenüber dem Arbeitsinspektorat das andere. Eine dokumentierte Prüfung und Reinigung schützt vor beidem.

Unsere Leistungen für Büro- und Shopflächen

Wartung von Lüftungssystemen für gleichbleibende Leistung, Inspektion und Instandhaltung der Anlagen sowie vorbeugende Maßnahmen gegen Staub- und Schmutzablagerungen.

Reinigung von Lüftungskanälen und -schächten, Entfernung von Staub, Schmutz und weiteren Ablagerungen – abgestimmt auf Kanalgeometrie und Zugänglichkeit.

Inspektion und Bewertung des Anlagenzustands mit Blick auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, inklusive Dokumentation als Nachweis.

Ihre Vorteile bei der Lüftungsreinigung mit KEBOS

Kein Betriebsausfall

Wir arbeiten nachts und außerhalb der Geschäftszeiten. Ihr Betrieb läuft am nächsten Tag normal weiter.

Nachweis für das Arbeitsinspektorat

Sie erhalten eine Dokumentation, die Sie als Aufzeichnung im Sinne des § 13 Abs. 5 AStV in der Arbeitsstätte aufbewahren können.

Österreichweit im Einsatz

Von unserem Standort in Buchkirchen aus sind wir in ganz Österreich für Sie im Einsatz.

Häufig gestellte Fragen zur Lüftungsreinigung in Shops und Büroflächen

Mindestens einmal jährlich, längstens in Abständen von 15 Monaten. So schreibt es § 13 Abs. 1 Z 3 der Arbeitsstättenverordnung für Klima- und Lüftungsanlagen in Arbeitsstätten vor.

Die Prüfung ist fix terminiert, die Reinigung bedarfsabhängig. § 27 Abs. 8 AStV verlangt, Anlagen regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zu reinigen. Verunreinigungen, die die Raumluft und damit die Gesundheit der Beschäftigten unmittelbar gefährden könnten, sind sofort zu beseitigen.

Nein. Wir arbeiten nachts oder außerhalb der Arbeits- und Geschäftszeiten, sodass der laufende Betrieb nicht unterbrochen wird.

Mindestens drei Jahre, und zwar in der Arbeitsstätte selbst. Das regelt § 13 Abs. 5 AStV.

Typische Hinweise sind sichtbare Ablagerungen an Luftdurchlässen, Geruchsbildung, auffällig trockene oder stickige Raumluft sowie gehäufte Beschwerden über Kopfschmerzen, gereizte Augen oder Müdigkeit. Sicherheit gibt allerdings erst die Inspektion der Anlage.

Ein Sammelbegriff für unspezifische Beschwerden, die während des Aufenthalts in einem Gebäude auftreten und nach dem Verlassen wieder abklingen. Schlechte Luftqualität und unzureichende Belüftung gelten als Hauptursachen.

Sinnvoller ist die Betrachtung der gesamten Anlage. Für den Nachweis des ordnungsgemäßen Zustands zählt das Zusammenspiel von Zentralgerät und Luftleitungen, nicht der Zustand einzelner Abschnitte.

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